Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1.Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Business-Line GmbH
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Business-Line GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Business-Line GmbH anzuzeigen.
2.Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Business-Line GmbH sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Business-Line GmbH. Im Verzugsfalle ist die Business-Line GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Business-Line GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Business-Line GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Business-Line GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Business-Line GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Business-Line GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Business-Line GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Business-Line GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Business-Line GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Business-Line GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Business-Line GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Business-Line GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Business-Line GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Business-Line GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Business-Line GmbH verlässt.
4.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Business-Line GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Business-Line GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Business-Line GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Business-Line GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungs-anspruch des Kunden als an die Business-Line GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Business-Line GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Business-Line GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Business-Line GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Business-Line GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Business-Line GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5.Haftungsbeschränkung
Die Business-Line GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Business-Line GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der Business-Line GmbH. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Business-Line GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6.Gewährleistung
Die Business-Line GmbH gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Business-Line GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Business-Line GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Die Business-Line GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Der Kunde ist verpflichtet, der Business-Line GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt im Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist.
Hat der Kunde die Business-Line GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Business-Line GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Business-Line GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Business-Line GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglich-keiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertrags-gegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7.Vertraulichkeit
Die Business-Line GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
8.Widerrufsrecht
Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Business-Line GmbH Business-Line GmbH, Goethestr. 38a, 40237 Düsseldorf, Deutschland.
Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Lieferung von Software, die vom Kunden entsiegelt worden ist.
9.Beweisklausel
Alle im EDV-System der Business-Line GmbH auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.
10.Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Business-Line GmbH ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Business-Line GmbH erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11.Export
Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder wiederexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf
Länder, für die Beschränkungen gelten:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:
Alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
Jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.
12.Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Business-Line GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Business-Line GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Business-Line GmbH (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.